Absturzsicherung

Fachbereich Absturzsicherung

Grundsätzlich geht es um unsere Sicherheit, unser Leben und unsere Gesundheit beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (Höhen und Tiefen). Man unterscheidet dabei die folgenden Bereiche:

 

1.) Halten (mit Feuerwehrleine)
ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Im Klartext: Feuerwehrleine und Hakengurt nur noch da wo ein Absturz oder freies Hängen im Seil auszuschließen ist. Als Daumenregel kann man sagen: 2 m vor einer Absturzkante (Höhe und Tiefe) ist Schluss.
Ausnahme: Ein freies Hängen der Einsatzkraft in der Feuerwehrleine ist nur zum Zweck der Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer Rückzug möglich) zulässig.
Gehen wir nun einen Schritt weiter (im wahrsten Sinne des Wortes) dann kommen wir in den Bereich mit Absturzgefahr.

HIER ENDET DER EINSATZ DER FEUERWEHRLEINE 

 

 2.) Auffangen (mit Gerätesatz Absturzsicherung)
ist die Sicherung von Einsatzkräften, die Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen, bei denen ein Absturz nicht auszuschließen ist. Nicht gemeint ist damit ein freies Hängen der Einsatzkräfte im Seil (außer beim Sturz). Das ist ausschließlich der Sonderbereich der Höhenrettung (abseilen, aufsteigen am Seil etc.).
Praktisches Beispiel: Verletzter Kranfahrer in Kabine.
Ausgerüstet mit Absturzsicherung zu Ihm hin, ihn sichern und versorgen. Kann der Kranfahrer nicht selbstständig absteigen und muss frei hängend abgeseilt werden, sollten speziell ausgebildete Höhenretter hinzugezogen werden.

HIER IST DIE GRENZE DER ABSTURZSICHERUNG

 

...und der Bereich Höhenrettung beginnt. Die Höhenrettung unterscheidet sich von der Absturzsicherung wesentlich im Ausbildungsumfang, der Ausrüstung sowie bei den Methoden und Anwendungsbereichen. Freies Hängen im Seil (ab- und aufseilen, etc) also nur mit Sonderausbildung zum Höhenretter.


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